Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ASEC Messtechnik e.K. (im Folgenden „ASEC“)
Die Durchführung sämtlicher Aufträge erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit Erteilung eines Auftrags bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Konditionen des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, sind nicht gültig, es sei denn, ASEC stimmt ihnen schriftlich zu.
§ 1 Anwendungsbereich, Anbieterangaben, Definitionen
1. Gegenstand und Reichweite
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Verträge Anwendung, bei denen ASEC im Auftrag des Kunden 3D-Druckdienstleistungen, messtechnische Auswertungen, Dokumentation der Messergebnisse oder CAD-Konstruktionen erbringt. Die AGB gelten ebenfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers kommen nur dann zum Tragen, wenn ASEC sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2. Informationen zu ASEC
- ASEC Messtechnik e.K.
- Anschrift: August-Horch-Straße 12, 56070 Koblenz, Deutschland
- Telefon: 0261 134909 90
- E-Mail: info@asec.de
- Inhaber: Viktor Walder
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE 339 493 475
- Amtsgericht Koblenz HRA 22556
3. Begriffe
- Verbraucher: Jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder überwiegend ihrer selbstständigen beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
- Unternehmer: Jede natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Selbstständigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Rücktrittsmöglichkeiten
- Vertragssprache und Varianten
Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die Beauftragung kann auf zwei Wegen erfolgen:
- a) Klassisches Verfahren
Der Kunde übermittelt ASEC alle erforderlichen 3D-Daten oder ein physisches Muster. ASEC prüft die Unterlagen und erstellt ein verbindliches Angebot (z.B. per E-Mail). Dieses Angebot ist 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot fristgerecht annimmt. - b) Online-Verfahren
Sofern ASEC einen Online-Druckservice anbietet, kann der Kunde die Druckdaten über das entsprechende Online-Portal bereitstellen. Nach Einreichung aller Daten und Parameter erstellt ASEC ein bindendes Angebot, das 30 Tage lang gilt. Durch Anklicken einer Schaltfläche wie „Kostenpflichtig bestellen“ und der Bestätigung dieser AGB wird das Vertragsverhältnis wirksam geschlossen. Anschließend sendet ASEC eine automatische Bestätigung per E-Mail. Der Auftraggeber sollte die darin enthaltenen Unterlagen (Bestellung und AGB) für seine Unterlagen abspeichern.
Falls im System eine automatische Korrektur von Datenfehlern erfolgt, muss der Kunde nach Abschluss dieser Korrektur die finale Freigabe der geänderten Daten bestätigen. Nach dieser Freigabe sind Änderungen an den Druckdaten grundsätzlich ausgeschlossen.
- Rücktrittsoptionen von ASEC bei Online-Bestellungen
- Datenfehler: Stellt ASEC im Rahmen einer manuellen Prüfung fest, dass die hochgeladenen Daten tatsächlich nicht druckbar oder nicht zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen realisierbar sind, kann ASEC vom Vertrag zurücktreten.
- Nachkalkulation: Ist der Aufwand höher als im Online-System kalkuliert, besteht für ASEC ein Rücktrittsrecht, falls keine Einigung über einen geänderten Preis erzielt werden kann.
- Rücktritt bei unzulässigen oder illegalen Inhalten
ASEC verweigert Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere solche, die Waffen, Waffenteile oder rechtsverletzende Gegenstände betreffen. Wird ein solcher Umstand erst nach Vertragsschluss bekannt, kann ASEC ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestimmt § 10.
§ 3 Lieferfristen, Versand, höhere Gewalt
- Unverbindliche Lieferzeiten
In der Regel nennt ASEC unverbindliche Liefertermine, da die tatsächliche Bearbeitungszeit von der Auftragsmenge und den Kapazitäten abhängt. Bei absehbaren Verzögerungen informiert ASEC rechtzeitig. - Festtermin
Benötigt der Kunde die Ware bis zu einem bestimmten Stichtag, ist dies vorab mitzuteilen. Nur wenn eine verbindliche Frist schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bei Nichteinhaltung Rechte geltend machen. - Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
Ereignisse wie Streik, behördliche Eingriffe oder andere Umstände, die ASEC nicht zu vertreten hat und die Lieferung verhindern oder erschweren, berechtigen ASEC, die Frist um den Zeitraum der Störung plus einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verlängern. Dauert die Störung mehr als drei Monate an, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. - Haftung bei Verzug
Sofern ASEC verschuldet in Verzug gerät, kann der Kunde eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50% des Netto-Auftragswerts für jede angefangene Woche verlangen, maximal jedoch 5% des Netto-Rechnungsbetrags des verzögerten Teils. ASEC bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. - Teillieferungen
ASEC ist berechtigt, in zumutbaren Umfang Teillieferungen zu erbringen. - Vorleistung bei Zahlungsrisiko
Ergeben sich nach Vertragsschluss Hinweise auf eine mangelnde Bonität des Kunden (z.B. Insolvenzantrag), kann ASEC Vorauskasse oder eine Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. - Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, kann ASEC Ersatz für entstandene Mehraufwendungen verlangen. Ab Eintritt des Annahmeverzugs trägt der Kunde das Risiko für zufälligen Untergang oder Verschlechterung. - Lieferbeschränkungen
ASEC kann Lieferungen auf bestimmte Länder beschränken. Der Kunde wird hierüber vor oder spätestens bei Vertragsschluss informiert.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Zahlungseingang behält sich ASEC das Eigentum an den gefertigten Waren vor.
§ 5 Preise, Versandkosten und Abholung
- Preisangaben
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, eine Umsatzsteuerbefreiung greift. Sämtliche Kosten werden im Angebot oder im Bestellprozess ausgewiesen. - Versandkosten
Die Versandkosten hängen von Faktoren wie Größe, Gewicht und Versandziel ab. Sie werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt. - Versandart und Gefahrübergang
- Verbraucher: Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware geht erst mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.
- Unternehmer: Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.
- Versicherung
Der Standardversand ist in der Regel bis zu einem bestimmten Wert versichert. Wünscht der Kunde eine höhere Absicherung, sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. - Abholung
Ist die Abholung durch den Kunden vereinbart, erhält dieser eine Benachrichtigung, sobald die Ware bereitsteht. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Abholung, gerät der Kunde in Annahmeverzug. ASEC kann die Ware nach vier Wochen auf Kosten des Kunden versenden oder entsorgen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Individuelle Angebote
Da sich Preise in erster Linie nach den Anforderungen des jeweiligen Auftrags richten, legt ASEC jeden Auftrag individuell fest. Dies gilt auch für Zahlungsziele und mögliche Abschlagszahlungen. - Zahlungsarten
ASEC bietet in der Regel Vorkasse (Überweisung), PayPal oder Kreditkartenzahlung an. „Kauf auf Rechnung“ kann unter Vorbehalt einer Bonitätsprüfung freigeschaltet werden. Bei Vorkasse beginnt die Produktion erst nach Zahlungseingang. - Rechnung und Fälligkeit
Ist die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. ASEC behält sich vor, diese Option jederzeit für künftige Bestellungen auszusetzen.
§ 7 Schutzrechte, Urheberrechte und Daten
- Garantierter Rechtebestand
Der Kunde versichert, dass sämtliche übermittelten Daten oder Vorlagen keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. - Freistellung
Der Kunde stellt ASEC von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Urheber-, Patent-, Design- oder anderen Schutzrechtsverletzungen gegenüber ASEC erhoben werden. Dabei sind auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung gedeckt. - Mitwirkung des Kunden
Der Kunde informiert ASEC unverzüglich, sobald ihm eine mögliche Verletzung von Schutzrechten durch den 3D-Druck bekannt wird. - Lizenz zur Auftragsausführung
Soweit für die Fertigung erforderlich, räumt der Kunde ASEC die nötigen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Daten ein. - Rechtsunsicherheit
Ist sich der Kunde über eventuelle Verletzungen von Schutzrechten unsicher, obliegt es ihm, im Vorfeld fachlichen Rat einzuholen.
§ 8 Datenschutz und Referenzen
- Datenverwendung
Personenbezogene Daten werden von ASEC nur im Rahmen des Auftrags genutzt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Näheres ist der Datenschutzerklärung von ASEC zu entnehmen. - Referenznennung
ASEC darf Projekte oder gedruckte Objekte nur dann zu Werbezwecken veröffentlichen, wenn der Kunde hierfür seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. - Sichere Datenübertragung
Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails oder Faxnachrichten nicht vollständig sicher sind. Auf Wunsch stellt ASEC gegebenenfalls gesicherte Upload- oder Übertragungsmöglichkeiten zur Verfügung.
§ 9 Gewährleistung und Garantie
- Mängelansprüche
ASEC steht für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Einschränkungen ergeben sich allerdings aus § 10 (Haftung). - Gewährleistungszeit bei Unternehmern
Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate, sofern keine anderen Fristen zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. - Garantie
Eine weitergehende Garantie wird nur dann eingeräumt, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung benannt ist. - Machbarkeit und Hinweise
ASEC prüft die Realisierbarkeit des Auftrags, gibt bei problematischen Druckanforderungen entsprechende Hinweise und lehnt den Druck ggf. ab. Entscheidet sich der Kunde trotz Hinweisen für den Druck, so kann er später daraus keine Mängelansprüche ableiten. - Toleranzen und Farbschwankungen
Leichte Abweichungen hinsichtlich Farbe oder Maß gelten als zumutbar und stellen keinen erheblichen Mangel dar. Das Gleiche gilt für Veränderungen durch Umwelteinflüsse (z.B. Licht, Feuchte). - Rügeobliegenheit
Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Werktage nach Warenerhalt, anzuzeigen; versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung. - Löschung von Druckdaten
Verlangt der Kunde nach Abwicklung des Auftrags die Löschung seiner Dateien und werden sie daraufhin entfernt, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung hinsichtlich späterer Nachbestellungen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
- Allgemeiner Haftungsausschluss
ASEC haftet nicht für Schäden, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder auf vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten von ASEC oder Erfüllungsgehilfen. - Kardinalpflichten
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vorliegt und es sich nicht um Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit handelt. - Repräsentanten und Gehilfen
Die Haftungsbeschränkungen aus Absatz 1 und 2 gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ASEC, sofern Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden. - Arglist, Garantien, Produkthaftung
Die vorstehenden Regelungen berühren nicht Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Kündigung nach § 649 BGB
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag gemäß § 649 Satz 1 BGB vor Fertigstellung, kann ASEC eine pauschale Vergütung verlangen:
- 15 % der vereinbarten Summe, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde,
- 80 % der vereinbarten Summe, wenn die Leistung bereits teilweise oder ganz erbracht wurde.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden oder höhere Ersparnisse nachzuweisen.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
- Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ASEC ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. - Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht ausschließlich dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. - Mängelhaftung
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben davon unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht für individualisierte Waren kein Widerrufsrecht. Da ASEC ausschließlich maßgeschneiderte 3D-Drucke nach Kundenvorgaben produziert, ist ein Widerruf in der Regel ausgeschlossen.
§ 14 Verhaltenskodizes
Gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB teilt ASEC mit, dass es keinen speziellen Verhaltenskodizes beigetreten ist.
§ 15 Streitschlichtung in der EU
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
E-Mail-Kontakt von ASEC: info@asec.de
ASEC nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
§ 16 Schlussvorschriften
- Anwendbares Recht
Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen seines Heimatlandes unberührt. - Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz von ASEC als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. - Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist dies für eine Partei unzumutbar, wird der Vertrag insgesamt unwirksam.